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Suchportal für geologische Karten (FID GEO)

Die interaktive Übersichtskarte auf GEO-LEOe-docs bietet Zugriff auf die online frei verfügbaren Blätter der Geologischen Karten (GK25, GK50). Hier sind unter anderem die bereits auf GEO-LEOe-docs verfügbaren Kartenblätter des Werks, i.d.R. mitsamt zugehöriger Erläuterungshefte, verzeichnet.

Suchportal für topographische Karten (FID Karten)

Unser Partner-Fachinformationsdienst, der FID Karten, bietet auf seiner Webseite verschiedene Kartenkataloge, inklusive eines hohen Umfangs an topographischen Karten mit Verlinkungen zu weltweit nationalen und regional übergreifenden Geoportalen sowie Links zu verschiedenen länderspezifischen geodätischen Informationen (Projektionen, Datumsangaben).  

Die Suche erfolgt alphabetisch nach Ländernamen unter: Topo-Liste.


Fachrepositorien für Texte und Daten

GEO-LEOe-docs  ist das geowissenschaftliche Fachrepositorium für Texte und Karten, welches durch den FID GEO betreut und an der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (SUB Göttingen) betrieben wird. GEO-LEOe-docs dient als Plattform für Open-Access-Zweitveröffentlichungen, bietet darüber hinaus eine interaktive Übersichtskarte mit Zugang zu digitalisierten Geologischen Karten (GK25, GK50). Auf GEO-LEOe-docs sind alle Dokumente frei zugänglich und mit DOI referenziert. Diverse fortlaufende Netzpublikationen erscheinen hier als digitale Erstveröffentlichungen.

GFZ Data Services ist das fachspezifische Forschungsdaten Repositorium für die Geowissenschaften und benachbarte Disziplinen, über das bereits seit 2004 Forschungsdaten mit DOI veröffentlicht werden. Heute ist GFZ Data Services ein international anerkanntes Repositorium für zitierbare und mit DOI referenzierte geowissenschaftliche Daten, Software und der Vergabe von IGSN International Generic Sample Numbers (PID für physische Proben).


Aktuelle Nachrichten

„Forschungsdaten“ in den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der DFG

Erstellt von Andreas Hübner | | Allgemein

Der DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ wurde im Sommer 2019 aktualisiert und deutlich erweitert. In den Leitlinien ist das Thema „Forschungsdaten“ neu eingeführt und fest verankert. Wir informieren hier über die wesentlichen Punkte zum Thema „Forschungsdaten“ aus den Leitlinien, um die Erwartungen an Forschungseinrichtungen und Forschende weit bekannt zu machen. 

Mit Inkrafttreten des Kodex zum 01.08.2019 müssen alle Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen alle 19 Leitlinien des Kodex rechtsverbindlich umsetzen, um Fördermittel durch die DFG erhalten zu können. Für diejenigen Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen, die bereits die einschlägigen Regelungen der Denkschrift der DFG „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ rechtsverbindlich umgesetzt haben, besteht eine zweijährige Übergangsfrist für die Umsetzung der Leitlinien des Kodex. Die Frist beginnt am 1.8.2019 und endet am 31.7.2021. 

 

Ausschnitte aus dem DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ 

Leitlinie 12: Dokumentation

„Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dokumentieren alle für das Zustandekommen eines Forschungsergebnisses relevanten Informationen so nachvollziehbar, wie dies im betroffenen Fachgebiet erforderlich und angemessen ist, um das Ergebnis überprüfen und bewerten zu können. Grundsätzlich dokumentieren sie daher auch Einzelergebnisse, die die Forschungshypothese nicht stützen. Eine Selektion von Ergebnissen hat in diesem Zusammenhang zu unterbleiben.“

„Sofern für die Überprüfung und Bewertung konkrete fachliche Empfehlungen existieren, nehmen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Dokumentation entsprechend der jeweiligen Vorgaben vor. Wird die Dokumentation diesen Anforderungen nicht gerecht, werden die Einschränkungen und die Gründe dafür nachvollziehbar dargelegt. Dokumentationen und Forschungsergebnisse dürfen nicht manipuliert werden; sie sind bestmöglich gegen Manipulationen zu schützen.“

Erläuterungen zur Leitlinie 12

„Eine wichtige Grundlage für die Ermöglichung einer Replikation ist es, die für das Verständnis der Forschung notwendigen Informationen über verwendete oder entstehende Forschungsdaten, die Methoden-, Auswertungs- und Analyseschritte sowie gegebenenfalls die Entstehung der Hypothese zu hinterlegen, die Nachvollziehbarkeit von Zitationen zu gewährleisten und, soweit möglich, Dritten den Zugang zu diesen Informationen zu gestatten. Bei der Entwicklung von Forschungssoftware wird der Quellcode dokumentiert.“

 

Leitlinie 13: Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen

„Ist eine Entscheidung, Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen, erfolgt, beschreiben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler diese vollständig und nachvollziehbar. Dazu gehört es auch, soweit dies möglich und zumutbar ist, die den Ergebnissen zugrunde liegenden Forschungsdaten, Materialien und Informationen, die angewandten Methoden sowie die eingesetzte Software verfügbar zu machen und Arbeitsabläufe umfänglich darzulegen. Selbst programmierte Software wird unter Angabe des Quellcodes öffentlich zugänglich gemacht. Eigene und fremde Vorarbeiten weisen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vollständig und korrekt nach.“

Erläuterungen zur Leitlinie 13 

„Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit, Anschlussfähigkeit der Forschung und Nachnutzbarkeit hinterlegen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wann immer möglich, die der Publikation zugrunde liegenden Forschungsdaten und zentralen Materialien – den FAIR-Prinzipien („Findable, Accessible, Interoperable, Re-Usable“) folgend – zugänglich in anerkannten Archiven und Repositorien. Einschränkungen können sich im Kontext von Patentanmeldungen mit Blick auf die öffentliche Zugänglichkeit ergeben. Sofern eigens entwickelte Forschungssoftware für Dritte bereitgestellt werden soll, wird diese mit einer angemessenen Lizenz versehen.“

 

Siehe auch die Übersicht zum Thema Gute wissenschaftliche Praxis und Forschungsdatenmanagement auf forschungsdaten.info.

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